1. Alle Aufträge werden nur mit Vorbehalt der Liefermöglichkeiten angenommen. Insbesondere entbinden uns alle Fälle höherer Gewalt, ferner auch Betriebsstörungen jeder Art, ganz oder teilweise von der Lieferung ohne Ersatzansprüche irgendwelcher Art gegen uns.
2. Unsere Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich. Der vereinbarte Verkaufspreis ist kalkuliert auf Basis jeweils gültiger Tarife, Löhne, Frachten und Umschlagsätze. Treten Preiserhöhungen irgendwelcher Art ein, sind wir, unabhängig von Angeboten und Auftragsbestätigungen berechtigt, die Verkaufspreise entsprechend anzugleichen. Kleinwasserzuschläge (KWZ) sind im Preis nicht enthalten und werden diese bei einem Kauber Pegel minus 140 cm von der Schifffracht nach den FTB-Bestimmungen (Frachten- und Tarifanzeiger der Binnenschifffahrt) in Rechnung gestellt.
3. Die Zahlung hat, wenn nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt in bar ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns vor, bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.
4. Bis zur erfolgten Zahlung bleibt die Ware unser alleiniges Eigentum. An die Stelle der in unserem Eigentum verbliebenen Waren tritt, falls sie veräußert oder weiterverarbeitet werden, der Anspruch gegen Drittabnehmer; dieser Anspruch gilt bereits heute als an den Lieferanten abgetreten und ist auf Verlangen jederzeit in eine offene Zession umzuwandeln.
5. Sollte die Bonität des Käufers bei Abschluss des Auftrags uns nicht genügend bekannt sein, dann sind wir berechtigt, vom Verkauf ohne jegliche Schadensansprüche zurückzutreten.
6. Beanstandungen betr. Mengen, Gewicht und Beschaffenheit werden nur dann berücksichtigt, wenn sie sofort nach Empfang der Ware am Lager vorgebracht werden.
7. Für unverzügliche und sachgemäße Entladung der gelieferten Ware ist der Empfänger verantwortlich. Ist Lieferung an die Baustelle vereinbart, so ist der Empfänger für geeignete Anfahrtswege und unverzügliche Entladung der gelieferten Ware verantwortlich. Wartezeiten und sonstige vom Auftraggeber zu vertretenden Kosten sind von ihm zu tragen. Für Unfälle, die beim Betreten oder beim Abladen des Transports auftreten, haftet in diesen Fällen der Auftraggeber. Ebenso für Schäden, die von Fahrzeugen verursacht werden, die Ware in unserem Auftrag transportieren. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer der Abholer, spätestens mit dem Verlassen unseres Lagers oder Lieferwerkes geht die Gefahr auch bei Lieferungen frei Bestimmungsort oder frei fob- oder cif-Geschäften auf den Auftragsgeber über, und zwar auch dann, wenn der Liefergegenstand in einzelnen Teilen geliefert wird oder wir neben der Lieferung auch noch andere Leistungen (z.B. Montage) übernommen haben. Tragen wir ausnahmsweise die Gefahr während des Transports, so haften wir nur insoweit, als uns gegenüber der Frachtführer oder die sonst mit dem Transport betraute Personen eintritt. Bei einem Verkauf ab Werk platzieren wir die Ware auf dem Fahrzeug des Abholers nach Weisung des Fahrpersonals. Die beförderungs- und betriebssichere Verladung nach dem jeweils geltenden Stand der Ladungssicherungstechnik erfolgt durch den Abholer, der entsprechend geschultes Fachpersonal einsetzt. Der Abholer stellt auch die erforderlichen Ladungssicherungsmittel. Eine Kontrolle der vom Abholer – oder seinen Erfüllungsgehilfen – durchgeführten Ladungssicherungsmaßnahmen durch uns erfolgt nicht. Wir haften nicht für Schäden, die auf ungenügende Ladungssicherung zurückgehen.
8. Erfüllungsort ist Kruft und Gerichtsstand für beide Teile ist Andernach.
Verwaltung
Waldstraße 17
56642 Kruft
LKW-Verladung
Alte Chaussee 114
56642 Kruft
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